Auszug aus der Bibliotheksordnung
Benützung der Bibliothek:
Die Benützung der Bibliothek ist jedem möglich, der einen Benützerausweis gelöst und einen Jahresbeitrag von € 5.-- bezahlt hat. Lehrer der Schule sind vom Jahresbeitrag ausgenommen.
SchülerInnen dürfen die Bibliothek nur in Anwesenheit eines Lehrers/einer Lehrerin oder einer anderen berechtigen Person (Schülermitverwaltung, Eltern) benützen.
Schultaschen und Überkleider müssen in der Garderobe abgelegt werden.
Essen, Kaugummi, Trinken sowie laute Unterhaltung sind nicht gestattet.
Alle Einrichtungsgegenstände, Geräte, Bücher und Medien sind schonend zu behandeln, bei Beschädigung ist Schadenersatz zu leisten.
Die Bibliothek ist nach dem Benützen in ordentlichem Zustand zu hinterlassen: Sessel an die Tische gestellt, verwendete Bücher und anderes Material zurückgeräumt
Entlehnungen
Das Entlehnen von Büchern und anderen Medien ist grundsätzlich kostenlos.
Anzahl der entlehnten Bücher/Medien:
SchülerInnen der Unterstufe: bis zu 5 Medien
SchülerInnen der Oberstufe: bis zu 10 Medien
MaturantInnen und LehrerInnen: bis zu 15 Medien
Die Entlehnfrist beträgt 4 Wochen (Eintragung auf Fristenzettel) für Bücher,
1 Woche für Zeitschriften und elektronische Medien
Die Entlehnung muss mittels Einlesen der Barcodes auf Benützerausweis und Buch/Medium in den digitalen Katalog durch BibliothekarIn oder eine andere berechtigte Person erfolgen.
Lexika, Wörterbücher und andere extra gekennzeichnete Medien können nicht entlehnt werden.
Bei Überschreiten des Rückgabedatums werden pro Tag und Buch/Medium 0.10 € in Rechnung ge-
stellt. Bis zur Bezahlung der Schulden wird automatisch jede weitere Entlehnung gesperrt.
Bei Beschädigung oder Verlust des entlehnten Buches/Mediums ist Schadenersatz + 2 € Bearbeitungs-
gebühr zu leisten.
Computerausdrucke sind wie Kopien zu bezahlen. (0,10 € pro Seite)
Der Verwaltungscomputer darf nur von den BibliothekarInnen bzw. anderen berechtigten und eingeschulten Personen (Schülermitverwaltung, Eltern) benutzt werden.